Login

Informationen

Zwischennutzung

Wenn mehr Flächen dem Immobilienmarkt zur Verfügung gestellt werden (weil bisherige Mieter Ihren Laden schließen), als geeignete Nachnutzungen (neue Mieter) vorhanden sind, entsteht Leerstand. Dann gewinnt die Idee der Zwischennutzung an Bedeutung. Zwischennutzung ist eine Strategie, leerstehende Räume und Gebäude ins Leben zurückzuholen.

Der Grundgedanke: Wenn eine Gewerbefläche (in der Regel ein Ladengeschäft) nicht vermietet ist und leer steht, hat das diverse ungünstige Auswirkungen. Den Passanten bietet sich statt eines Angebotes nur noch ein leerer Raum. Der Eigentümer hat keine Einnahmen mehr aber erhebliche Fixkosten. Und: Er hat einen Laden, um den sich niemand mehr kümmert, der verwahrlost und negativ auf das Quartier ausstrahlt. Leerstände begünstigen Vandalismus insbesondere, wenn sie gehäuft auftreten („Broken Windows Theorie“ Broken-Windows-Theorie – Wikipedia.

Dagegen kann man etwas tun: Zwischennutzung. Stellt nämlich ein Vermieter seine Räumlichkeiten - während sie unvermietet sind - interessierten Nutzern zeitlich begrenzt für ein geringes Nutzungsentgelt zur Verfügung, entsteht erst gar kein Leerstand. Damit wird die drohende Problemkette gesprengt, der Teufelskreis ist unterbrochen.

Das Entgelt, das für eine Zwischennutzung gefordert werden kann, ist natürlich deutlich geringer als eine reguläre Miete. Ein Interessent / ein Zwischennutzer wird darauf aufmerksam und beschäftigt sich mit diesem Raum, den er aus Kostengründen eigentlich nicht für sich in Betracht ziehen würde. Vermieter und Zwischennutzer verhandeln und möglicherweise bekommt der Interessent für „wenig Geld“ einen für sein Vorhaben geeigneten Raum. Der Interessent verpflichtet sich die Räumlichkeiten während der Nutzung zu pflegen, sauber zu halten und sehr kurzfristig zu räumen, sobald sich ein regulärer Mietvertrag abzeichnet.

Eine solche Zwischennutzung bringt dem Immobilieneigentümer mehrere Vorteile. Er hat eine immer saubere, gepflegte Immobilie, um die er sich nicht selbst kümmern muss. Er erhält ein Nutzungsentgelt und kann mit diesen Einnahmen (mindestens) seine sowieso entstehenden Fixkosten (Grundsteuer, Heizung etc.) decken. Der Eigentümer steigert aktiv die Attraktivität des Quartiers und damit den Wert seiner Immobilie. Dieses Agieren erhöht die Wahrscheinlichkeit einer regulären Neuvermietung erheblich. Allgemeinen Vandalismustendenzen wird vorgebeugt, zerschlagenen Fensterscheiben in der konkreten Immobilie ebenfalls.

Der Zwischennutzer hat die Möglichkeit, Räume nutzen zu dürfen, die er sich im Rahmen eines normalen Mietverhältnisses wohl nicht würde leisten können. Das Umfeld profitiert von einem zusätzlichen interessanten Angebot anstatt eines Leerstandes mit verdreckten oder zugeklebten Schaufensterscheiben. Es gibt nur Gewinner. Dass Zwischennutzungen erhebliche positive Effekte und Entwicklungen auslösen können, ist mittlerweile unbestritten. «Die Städte sind an einer Belebung der Stadtquartiere und Entwicklungsgebiete interessiert. Zwischennutzungen können das Image von benachteiligten Standorten durch temporäre Gestaltung und Aktionen verbessern. Durch die Belebung und soziale Kontrolle werden Schäden, Zerstörungen und Müllablagerungen erfolgreich verhindert. Die Zwischennutzer tragen dadurch auch zur Pflege und zum Erhalt städtebaulicher Strukturen und Qualitäten bei. [1]

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Hildesheim vermittelt bereits seit 2012 leerstehende Ladengeschäfte für Zwischennutzungen. Ab 2021 ist dieses Vorgehen professionalisiert worden. Im Rahmen der Kampagne „Wir kümmern uns!“ mietet die Stadt Hildesheim selbständig Leerstände in der zentralen Fußgängerzone temporär an, um Sie Interessierten vergünstigt zur Verfügung zu stellen.

Immobilieneigentümer, die eine solche Kooperation mit der Stadt Hildesheim eingegangen sind, setzen die begonnene Zusammenarbeit dauerhaft fort, weil Sie allen Beteiligten einen Mehrwert bringt. Die Hildesheimer Gewerbeimmobilienbörse ist bei der Vermittlung von entsprechenden Zwischennutzungen behilflich. Sprechen Sie uns gern an.

  1. Zwischennutzungen und Nischen im Städtebau als Beitrag für eine nachhaltige Stadtentwicklung, Werkstatt: Praxis Heft 57, Hrsg.: BMVBS/BBR, Bonn 2008
zur Startseite